Wann ein Freizügigkeitsfall eintritt
- Stellenwechsel ohne nahtlosen Anschluss an eine neue Pensionskasse
- Erwerbsunterbruch: Auszeit, Weiterbildung, Familienzeit
- Pensumsreduktion unter die BVG-Eintrittsschwelle
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Definitiver Wegzug ins Ausland
- Scheidung (Aufteilung des während der Ehe geäufneten Guthabens)