Vorsorge verstehen, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Die berufliche Vorsorge ist für viele eine Blackbox. Hier erklären wir die wichtigsten Bausteine rund um die 2. Säule, Freizügigkeit und Pensionierung — verständlich und ohne Fachjargon.

Das Fundament

Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge.

Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Sie greifen ineinander — Ihre Freizügigkeitsleistung gehört zur zweiten.

1. Säule — AHV/IV
Die staatliche Vorsorge sichert den Grundbedarf und ist für alle obligatorisch.
2. Säule — Berufliche Vorsorge (BVG)
Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV den gewohnten Lebensstandard sichern. Hier liegt Ihr Freizügigkeitskapital.
3. Säule — Private Vorsorge (3a/3b)
Freiwillige Ergänzung, um die verbleibende Lücke zum Wunscheinkommen zu schliessen.

Faustregel: AHV und Pensionskasse zusammen decken im Ruhestand rund 60 % des letzten Einkommens. Den Rest tragen Sie selbst.

Ihr Platz im System

Die 2. Säule ist meist Ihr grösster Vorsorgebaustein — und genau hier setzen wir an.

Säule 2 — berufliche Vorsorge & Freizügigkeit

Freizügigkeit

Was mit Ihrem Pensionskassengeld passiert, wenn Sie austreten.

Verlassen Sie Ihre Pensionskasse, ohne sofort einer neuen beizutreten, wird Ihr angespartes Altersguthaben zur Freizügigkeitsleistung (auch Austrittsleistung). Das Geld gehört Ihnen — es bleibt aber für die Vorsorge zweckgebunden und darf nicht frei bezogen werden.

Wann ein Freizügigkeitsfall eintritt

  • Stellenwechsel ohne nahtlosen Anschluss an eine neue Pensionskasse
  • Erwerbsunterbruch: Auszeit, Weiterbildung, Familienzeit
  • Pensumsreduktion unter die BVG-Eintrittsschwelle
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Definitiver Wegzug ins Ausland
  • Scheidung (Aufteilung des während der Ehe geäufneten Guthabens)

Ihre Pflichten — und eine wichtige Frist

Sie teilen Ihrer früheren Pensionskasse mit, wohin das Guthaben überwiesen werden soll. Die Wahl der Freizügigkeitseinrichtung liegt bei Ihnen — die alte Kasse darf sie nicht vorschreiben.

Melden Sie nichts, überweist die Kasse Ihr Geld nach spätestens zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vergessene Guthaben lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule wieder auffinden.

Drei gesetzliche Aufbewahrungsformen

1

Freizügigkeitskonto

Bei einer Bank oder Freizügigkeitsstiftung — als Spar- oder Wertschriftenlösung.

2

Freizügigkeitspolice

Bei einer Versicherung, oft mit zusätzlichem Risikoschutz.

3

Beitragsfreie Police

Verbleib in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung, sofern deren Reglement dies zulässt.

Konto oder Wertschriften

Soll Ihr Freizügigkeitskapital sicher liegen — oder arbeiten?

Freizügigkeitsguthaben liegt oft viele Jahre brach. Über lange Zeiträume kann der Verzicht auf eine Anlage am Kapitalmarkt teuer werden — der entgangene Zinseszins lässt sich später nicht nachholen.

Freizügigkeitskonto (Sparlösung)

  • Maximale nominale Sicherheit, keine Kursschwankungen
  • Planbar — gut bei kurzem Anlagehorizont oder baldigem Bezug
  • In der Regel sehr tiefe Verzinsung

Wertschriftenlösung (Depot)

  • Anlage am Kapitalmarkt mit wählbarer Aktienquote
  • Höheres Renditepotenzial bei längerem Anlagehorizont
  • Kursschwankungen möglich — keine Garantie, kein Mindestzins
!

Tipp: Splitting beim Austritt

Sie dürfen Ihre Freizügigkeitsleistung beim Austritt auf zwei Einrichtungen aufteilen — etwa einen Teil aufs Konto, einen ins Depot. Das ist die Grundlage für einen späteren gestaffelten, steueroptimierten Bezug. Wichtig: Das Aufteilen ist nur im Moment des Austritts möglich, nicht mehr, wenn alles bereits auf einem Konto liegt.

Die passende Aktienquote richtet sich nach Ihrem Anlagehorizont und Ihrem Sicherheitsbedürfnis. Eine verbreitete Faustregel: je näher der Bezug rückt, desto defensiver wird die Strategie ausgerichtet.

Pensionierungsplanung

Den Ruhestand rechtzeitig durchdenken.

Je früher Sie planen, desto mehr Spielraum haben Sie. Eine gute Vorsorgeplanung beginnt nicht erst kurz vor dem Rentenalter.

Frühpensionierung

Ein Bezug der 2. Säule ist in der Regel frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich. Zu bedenken sind die AHV-Kürzung, fehlende Beitragsjahre und eine grössere Vorsorgelücke.

Ordentliche Pensionierung

Zum Referenzalter analysieren wir Renten, Kapital und Steuern und richten Ihre Bezüge so aus, dass Einkommen und Sicherheit zusammenpassen.

Aufgeschobene Pensionierung

Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, kann den Bezug der Freizügigkeitsleistung bis zu fünf Jahre aufschieben — längeres Wachstum, späterer Steuerbezug.

Die Vorsorgelücke sichtbar machen

Im Zentrum jeder Planung steht die Frage: Wie viel Einkommen brauchen Sie im Ruhestand — und wie viel liefern AHV und Pensionskasse tatsächlich? Die Differenz ist Ihre Vorsorgelücke. Wir berechnen sie konkret und zeigen, mit welchen Hebeln (Einkäufe in die Pensionskasse, Säule 3a, Anlagestrategie) Sie sie schliessen.

Kapitalbezug & Steuern

Rente oder Kapital? Und wie Sie unnötige Steuern vermeiden.

Beim Bezug der 2. Säule treffen Sie eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Lebens. Wir rechnen die Szenarien für Sie durch.

Rente
Lebenslang garantiert und planbar, mit Schutz vor Langlebigkeit — wird aber voll als Einkommen besteuert.
Kapital
Volle Verfügung, vererbbar und flexibel — dafür tragen Sie das Anlage- und Langlebigkeitsrisiko selbst, plus einmalige Auszahlungssteuer.
Mischlösung
Oft sinnvoll: ein Teil als sichere Rente für die Fixkosten, ein Teil als flexibles Kapital.

Der Hebel: gestaffelter Bezug

Kapitalbezüge aus der 2. Säule und der Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Sondertarif besteuert. Dieser Tarif ist aber progressiv — ein einziger grosser Bezug kostet überproportional viel.

  • Bezüge über mehrere Steuerjahre verteilen
  • Mehrere Freizügigkeits- und 3a-Gefässe nutzen
  • Bezüge von Ehepartnern zeitlich entzerren (sie werden zusammengezählt)

Die konkrete Steuerersparnis ist stark kantonsabhängig. Wir rechnen sie für Ihren Wohnort und Ihre Situation aus.

Wohneigentum (WEF)

Ein Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum ist möglich — ab dem 50. Altersjahr allerdings nur noch eingeschränkt. Eine spätere Rückzahlung kann bezahlte Steuern zurückbringen.

Selbstständigkeit

Wer sich selbstständig macht und das Obligatorium verlässt, kann das Guthaben beziehen — mit entsprechendem Nachweis.

Auswanderung

Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land bleibt der obligatorische Teil in der Schweiz gesperrt; beziehbar ist nur das Überobligatorium. Es fällt Quellensteuer an.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen rund um Freizügigkeit und Vorsorge.

Was passiert mit meinem Pensionskassengeld, wenn ich kündige und keine neue Stelle habe?
Es wird zur Freizügigkeitsleistung und muss auf ein Freizügigkeitskonto oder eine -police übertragen werden. Sie wählen die Einrichtung selbst.
Kann ich mir das Geld einfach auszahlen lassen?
Nein, das Guthaben ist zweckgebunden. Ein Barbezug ist nur aus gesetzlichen Gründen möglich — Selbstständigkeit, Wohneigentum, definitive Auswanderung, geringfügiges Guthaben — oder frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter.
Freizügigkeitskonto oder Wertschriftendepot — was ist besser?
Das hängt vom Anlagehorizont ab. Kurzfristig oder sicherheitsorientiert spricht vieles fürs Konto. Bei mehreren Jahren Laufzeit kann eine Wertschriftenlösung mit höherem Renditepotenzial sinnvoll sein — bei entsprechendem Kursrisiko.
Ich habe alte Guthaben aus früheren Stellen — wie finde ich sie?
Über die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG lassen sich vergessene oder kontaktlose Guthaben aufspüren. Wir unterstützen Sie dabei.
Soll ich mein Guthaben als Rente oder als Kapital beziehen?
Die Rente bietet Sicherheit und Schutz vor Langlebigkeit, ist aber voll steuerbar. Das Kapital bietet Flexibilität und Vererbbarkeit, verlangt aber Eigenverantwortung und wird einmalig besteuert. Häufig ist eine Mischung die beste Lösung — wir rechnen es für Sie durch.
Wie kann ich beim Kapitalbezug Steuern sparen?
Indem Sie Bezüge über mehrere Jahre staffeln und mehrere Vorsorgegefässe nutzen, statt alles in einem Jahr zu beziehen. Da Ehepartner-Bezüge zusammengezählt werden, lohnt es sich, auch diese zeitlich zu entzerren.
Kann ich meine Freizügigkeit zu einem anderen Anbieter wechseln?
Ja. Ein Wechsel der Freizügigkeitseinrichtung ist möglich — etwa für bessere Konditionen oder eine passendere Anlagestrategie. Wir begleiten den Wechsel.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Wertschriftenlösungen unterliegen Kursschwankungen; es bestehen keine Garantie und kein Mindestzins.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam anschauen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Freizügigkeit oder Pensionierung? In einem kostenlosen Erstgespräch verschaffen wir Ihnen Klarheit.